Gerade die nicht sozialversicherungspflichtigen GmbH-Geschäftsführer und sehr gut verdienende Mitarbeiter sind darauf angewiesen, selbst etwas für ihre Altersvorsorge zu tun, da sie entweder keine gesetzliche Versorgung erwarten können oder diese deutlich unter ihren Einkünften im Arbeitsleben liegt.
Ein probates Mittel stellen hier Pensionszusagen des Arbeitgebers dar, um die Leistungen im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge sicherzustellen.
Allerdings stellen Pensionszusagen bei vielen Unternehmen ein vernachlässigtes Risiko dar, dessen Ausmaße noch gar nicht angemessen bewertet sind. Leider weisen auch nur wenige Wirtschaftsprüfer ihre Mandanten auf dieses Risiko hin, obwohl sie dazu verpflichtet wären.
Wir analysieren Ihre betriebliche Altersversorgung und organisieren eine Lösung.