Bei der Berechnung der Rückdeckungsversicherungen für Pensionszusagen wurde gemäß der Heubeckschen Formel eine Verzinsung von 7,5 Prozent und veraltete Sterbetafeln aus den 80er Jahren zugrunde gelegt.
Wenn die Überschüsse über Jahre hinweg unter diesen Planungen liegen, geraten Körperschaften mit ihren Pensionszusagen in gewaltige Liquiditätsschwierigkeiten, sobald die Pensionszahlungen beginnen.
Hinzu kommt, dass die Pensionsverpflichtungen der Höhe nach aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung steigen.
Wächst die Deckung nicht mit, so wird das Loch in der Kasse immer größer. Je weniger Zeit bis zur Fälligkeit der Ansprüche bleibt, desto höher sind die Liquiditätslücken. Das bedeutet ein klares Konkursrisiko. Deckungslücken bei den Pensionszusagen sind der Hinderungsgrund Nummer eins, warum viele Firmen im Augenblick nicht verkauft werden können.
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